Fundbüro

Das Fundbüro im Rathaus nimmt Fundsachen auf und verwahrt sie, bis sich der Eigentümer meldet oder die gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.

Die Fundsachen werden in der Regel sechs Monate aufbewahrt.

Sobald eine Fundsache einem Eigentümer durch Name und Adresse zugeordnet werden kann (z. B. ein Geldbeutel mit Ausweis und/oder Bankkarte), wird dieser automatisch von uns benachrichtigt.

Haben Sie etwas verloren?

Alle Fundsachen werden im Amtsblatt veröffentlicht. Kommt Ihnen ein Gegenstand bekannt vor, melden Sie sich schriftlich oder telefonisch im Fundbüro des Rathauses.

Wir überprüfen dann gerne für Sie die vorhandenen und ggf. neu eingehenden Fundsachen.

Die Verlustmeldung muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Name, Adresse und Telefonnummer des Verlierers
  • Datum des Verlustes
  • Ort des Verlustes
  • genaue Beschreibung des verlorenen Gegenstandes

 

Wird Ihr Verlustgegenstand gefunden, benötigen wir bei der Abholung Folgendes von Ihnen:

  • Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
  • bei Schlüsseln einen Vergleichsschlüssel oder eine genaue Beschreibung
  • eine Vollmacht bei Abholung durch Dritte

Haben Sie etwas gefunden?

Jede Fundsache, die mehr als 10,00 € wert ist, muss unverzüglich mitgeteilt werden. Das Nicht-Melden oder Nicht-Abgeben von Fundsachen erfüllt den Straftatbestand der Unterschlagung.

Ihre Fundsache können Sie zu unseren Öffnungszeiten persönlich bei uns abgeben.

Ihre Rechte als Finder

Als Finderin bzw. Finder können Sie Rechte an der Fundsache geltend machen, wenn sich der Eigentümer nicht innerhalb von sechs Monaten bei uns meldet. Informieren Sie uns bitte, wenn Sie von diesem Recht Gebrauch machen möchten und ob Sie Finderlohn für sich beanspruchen. Schlüssel, amtliche Dokumente oder Datenträger, die nicht gelöscht werden können, dürfen nicht übereignet werden.

Ihre Ansprechpartnerin im Rathaus für Fundsachen:

Cansu Muratoglu

09135 - 71 20 - 19

cansu.muratoglu@weisendorf.de