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Kommunaler Veranstaltungsraum; Reservierung

Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Wenn Sie eine Veranstaltung in einer Einrichtung der Gemeinde (z. B. in einem Veranstalungsraum, Klassenraum einer Schule, in einer Sporthalle oder auf Sportplatz) oder eines Landratsamtes, durchführen möchten, müssen Sie die Einrichtung zu dem gewünschten Termin rechtzeitig reservieren bzw. die Veranstaltung anmelden.

    Die Gemeinde / das Landratsamt entscheidet über die Vergabe der Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Widmung und der zeitlichen Verfügbarkeit.

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren
  • Antrag auf Hallennutzung
    Sie können die Nutzung einer kommunalen Halle als Veranstaltungsort für Veranstaltungen wie Konzerte, Kongresse etc. online beantragen.

Kosten

Details Kosten
  • Für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten können Gebühren erhoben werden.

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)