Ihr Anliegen

Wochenmärkte; Informationen

Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.

Beschreibung

Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.

Rechtsvorschriften

Verwandte Leistungen


Stand: 03.12.2022

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Nadine Scharrer 09135 7120-29 105 
 


Weiterführende Links
weiterführender Artikel: Suchindex für Mitarbeiter erneuernWochenmärkte; Informationen



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