Informationen zur Kommunalwahl 2026

Sonntag, den 08. März 2026

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Alles rund um Ihre Wahlbenachrichtigung

 

Wichtige Informationen

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden im Laufe der Kalenderwochen 5,6 und 7 an alle Wahlberechtigten verteilt.

Sollten Sie bis Sonntag, den 15. Februar 2026 keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben und wahlberechtigt sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt, Rathaus Weisendorf, Zimmer-Nr. 105, Gerbersleite 2, 91085 Weisendorf, Frau Müller (Tel. 09135/7120-39) oder Zimmer 101, Frau Herbig (Tel. 09135/7120-28).

Bitte beachten Sie in Ihrer Wahlbenachrichtigung das für Sie genannte Wahllokal.

 

Beantragung von Briefwahlunterlagen

Online: Auf Ihrem Schreiben finden Sie einen QR-Code, der Ihnen den Zugang zur Beantragung erleichtert.

Nutzen Sie bitte zur Beantragung die Möglichkeit über „Wahlschein-Online“. Diese steht Ihnen von Montag, dem 26. Januar 2026 (00:00 Uhr), bis Montag, dem 02. März 2026, um 18:00 Uhr zur Verfügung. Besuchen Sie hierzu die Website www.weisendorf.de und folgen Sie dem Pfad: Digitales Rathaus Weisendorf > Bürgerservice-Portal > Briefwahlantrag. Alternativ können Sie direkt das Bürgerservice-Portal unter  https://www.buergerservice-portal.de/bayern/weisendorf/bsp_ewo_briefwahl/#/ aufrufen.

Für die Beantragung benötigen Sie lediglich bestimmte persönliche Daten und Nummern, die auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsschreiben angegeben sind.

Beantragung über die Wahlbenachrichtigung: 

Den auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung abgedruckten Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen ausfüllen, unterschreiben und in dem Briefkasten am Rathauseingang einwerfen.

Bitte beachten Sie eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Die Briefwahlunterlagen mit den Stimmzetteln dürfen erst ab Montag,

den 16. Februar 2026 ausgegeben bzw. verschickt werden!

 

Eva Fröhlich

Wahlleiterin