Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih
Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.
Langbeschreibung
Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.
Nähere Informationen erhalten Sie von der Gemeinde.
Online-Verfahren
- Antrag auf Ausleihe Geschirrmobil/Biertischgarnituren
Sie können die Ausleihe eines Geschirrmobils bzw. von Biertischgarnituren online beantragen.
Kosten
- Für die Benutzung von Gegenständen sind i.d.R. Entgelte zu entrichten.
Rechtsgrundlagen
Verantwortliche Behörde
- Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)