Marktfestsetzung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Langbeschreibung
Voraussetzungen
Grundsätzlich erforderlich ist ein Aufenthaltstitel, der die Ausübung der selbständigen Tätigkeit erlaubt.
Festsetzungsvoraussetzungen sind die Zuverlässigkeit des Veranstalters, kein Widerspruch der Veranstaltung zum öffentlichen Interesse (bei der Marktfestsetzung sind auch die Grundsätze des Sonn- und Feiertagsrechts zu berücksichtigen), keine Abhaltung von Spezialmärkten oder Jahrmärkten in Ladengeschäften (§ 69a Abs. 1 Nr. 4 GewO).
Zur Beurteilung der Zuverlässigkeit wird vom Antragsteller grundsätzlich die Vorlage eines amtlichen Führungs- oder Leumundszeugnisses oder eines Auszugs aus der Strafliste (Strafregister) seines Heimatstaates oder einer gleichwertigen Urkunde und/oder ein Führungszeugnis für Behörden (§ 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 Abs. 5 GewO) verlangt. Wenn aufgrund des bisherigen Aufenthalts des Ausländers anzunehmen ist, dass in den genannten Zeugnissen und Nachweisen gewerberechtlich bedeutsame Tatsachen nicht mehr bzw. noch nicht enthalten sind, kann auf Vorlage der ausländischen bzw. deutschen Zeugnisse verzichtet werden.
Bei Volksfesten ist eine Reisegewerbekarte erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- bei eingetragenen Firmen: Handelsregisterauszug; bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts: Gesellschaftsvertrag
bei Bevollmächtigung: eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
ggf. Lageplan
Angaben über die Art der Veranstaltung, insbesondere über die anzubietenden Waren und die voraussichtliche Zahl und Zusammensetzung der Aussteller (z. B. vorläufiges Ausstellerverzeichnis) oder Anbieter
Zuverlässigkeitsnachweis
Amtliches Führungs- oder Leumundszeugnis oder Auszug aus der Strafliste (Strafregister) des Heimatstaates oder einer gleichwertigen Urkunde und/oder ein Führungszeugnis für Behörden (§ 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 Abs. 5 Gewerbeordnung).
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Nicht-EU-Ausländer: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt
Fristen
- Dauer des Verfahrens ca. 2 - 4 Wochen ab Ende der Bewerbungsfrist
Kosten
- Festsetzungsbescheid: 50 bis 1.500 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/40)
- Festsetzung eines Volksfestes: 100 bis 2.000 EUR (gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/23.13)
Rechtsbehelf
- verwaltungsgerichtliche Klage
Rechtsgrundlagen
Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)