Vollzug des Feiertagsgesetzes

Bekanntmachung zum Feiertag Mariä Himmelfahrt

Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung hat mit Schreiben vom 30. April 2025 aufgrund der im Rahmen des Zensus 2022 erhobenen Daten zum Zensus-Stichtag 15. Mai 2022 für den Markt Weisendorf festgestellt, dass die weit überwiegende Mehrheit der Einwohner aus Angehörigen der katholischen Kirche besteht. Aufgrund dieser Mitteilung und im Vollzug des Art. 1 Abs. 3 Satz 2 des Feiertagsgesetzes wird bekanntgegeben, dass Mariä Himmelfahrt jeweils am 15. August im Markt Weisendorf ab 2025 ein gesetzlicher Feiertag ist.

Weisendorf, den 07.05.2025

Karl-Heinz Hertlein

Erster Bürgermeister