Stichwahl am 22. März 2026: Alles Wichtige auf einen Blick
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr haben, können Sie mit einem gültigen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass) trotzdem im Wahllokal wählen. Die Vorlage der Wahlbenachrichtigung ist nicht zwingend notwendig.
Sie möchte per Briefwahl wählen? Sofern Sie mit ersten Antrag auch Briefwahl für die Stichwahl beantragt haben, müssen Sie nichts weiter veranlassen. Sie erhalten die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl automatisch zugeschickt.
Sollten Sie bislang keine Briefwahlunterlagen für die Stichwahl angefordert haben und jetzt ausschließlich per Briefwahl wählen wollen, können Sie dies ab Freitag, den 13.03.2026 können Sie Briefwahlunterlagen bequem über das Bürgerservice-Portal tun.
Ihr Wahlamt
