Informationen zur Verlustmeldung und zur Besichtigung von Fundsachen:
- Bei Fundgegenständen, die sich jemandem persönlich zuordnen lassen (beispielsweise Ausweise, Pässe, Handys mit SIM-Karten), werden die Besitzer*innen automatisch schriftlich von uns informiert.
- Handelt es sich um einen Gegenstand, der sich nicht einer bestimmten Person zuordnen lässt (beispielsweise Schirm, Kleidung, Brille), können Sie mit Termin zur Besichtigung persönlich bei uns vorbeikommen.
- Sie benötigen auch einen Termin, wenn Sie einen verlorenen Wertgegenstand (beispielsweise Schmuck, Kamera, Uhr) besichtigen wollen.
- Schlüssel können ohne Termin im ersten Stock, Zi. Nr. 208, besichtigt werden. Um den Schlüssel mitzunehmen, müssen Sie einen Vergleichs- oder Zweitschlüssel mitbringen.
- Für die Besichtigung von Fahrrädern, beachten Sie bitte entsprechende Hinweise.
Voraussetzungen
Wenn Sie Ihr Fahrrad vermissen, müssen Sie eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei machen. Die Anzeige ist zwingende Voraussetzung dafür, dass wir ein Fahrrad an den/die Verlierer*in aushändigen können.
Sollte sich das Fahrrad als nicht gestohlen erweisen, müssen Sie die Anzeige später zurücknehmen.
Sollte ihr Fahrrad oder Ähnliches (wie Roller, Kinderwagen) dabei sein, können Sie es nur mitnehmen, wenn Sie uns einen Eigentumsnachweis (wie Kaufvertrag, Fahrradpass) vorlegen.
Benötigte Unterlagen
Sollten Sie bei der Besichtigung den verlorenen Gegenstand gefunden haben, können wir ihn herausgeben, wenn Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
- Die Abholung durch Dritte ist mit Ausweis, schriftlicher Vollmacht und Ausweiskopie des/der Vollmachtgebers*Vollmachtgeberin möglich
- Minderjährige benötigen eine schriftliche Vollmacht eines Erziehungsberechtigten
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Zertifikat)
- bei Schlüsseln einen Vergleichsschlüssel oder eine genaue Beschreibung
